Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

BU-Varianten

Die Absicherung von Beamten für den Fall einer Dienstunfähigkeit erfolgt über eine Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel.

Es bieten allerdings nur wenige Versicherer eine entsprechende Dienstunfähigkeitsklausel an. Und unter den wenigen Anbietern sind die Klauseln auch nicht einheitlich, sondern unterscheiden sich im Hinblick auf die Qualität deutlich.

Für besondere Beamtengruppen wie z.B. Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte oder Feuerwehrbeamte gibt es eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, welche optimalen Schutz bietet.

Bei der Auswahl des geeigneten Tarifes müssen die gesamten Vertragsbedingungen, die Dienstunfähigkeitsklausel, insbesondere aber auch der Gesundheitszustand des Beamten bei Antragstellung betrachtet werden.

Bei bestimmten Vorerkrankungen kann es sogar sinnvoller sein, einen Tarif ohne Dienstunfähigkeitsklausel zu wählen, sofern dort insgesamt bessere Konditionen geboten werden. Dies liegt daran, dass Versicherer mit Dienstunfähigkeitsklausel bei gesundheitlichen Beschwerden teilweise strenge Ausschlüsse verlangen oder sogar die Beamtenklausel komplett streichen.

Bei optimalem Gesundheitszustand ist die Wahl eines bestmöglichen Vertrages natürlich einfacher.

Definition der Dienstunfähigkeit nach § 42 Bundesbeamtengesetz (BBG)

Der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann der Beamte auch dann angesehen werden, wenn er infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass er innerhalb weiterer sechs Monate wieder voll dienstfähig wird. Bestehen Zweifel über die Dienstunfähigkeit des Beamten, so ist er verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde ärztlich untersuchen und, falls ein Amtsarzt dies für erforderlich hält, auch beobachten zu lassen.

Versorgung von Beamten

Während Beamte auf Widerruf (BaW) und Beamte Probe (BaP) in der Regel keine beamtenrechtliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit erhalten (Ausnahmen können etwa bei einem Dienstunfall bestehen), erhalten Beamte auf Lebenszeit zumindest eine Mindestversorgung. Wie hoch die Absicherung bei Dienstunfähigkeit genau ist, kann über den Dienstherrn in Erfahrung gebracht werden.

Für Dienstanfänger sind spezielle Dienstanfängerpolicen besonders zu empfehlen.

Dienstunfähigkeitsklausel

Die Dienstunfähigkeitsklausel wird nur von sehr wenigen deutschen Versicherungsunternehmen angeboten. Die einzelnen Dienstunfähigkeitsklauseln unterscheiden sich allerdings in ihrer Qualität. In der Regel benötigen Beamte die allgemeine Dienstunfähigkeitsklausel. Für bestimmte Personengruppen wie Polizeibeamte, Justizvollzugsbeamte oder Feuerwehrbeamte gibt es eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, welche einen noch weitergehenderen Versicherungsschutz bietet.

Wichtige Kriterien bei der Auswahl der geeigneten Dienstunfähigkeitsversicherung

  • Gesamtbewertung der Versicherungsbedingungen
  • Qualität der Dienstunfähigkeitsklausel
  • Unternehmensstärke des Versicherers
  • Erfahrung als Berufsunfähigkeitsversicherer
  • Angebotene Versicherungsdauer / Versicherungsendalter
  • Gesundheitszustand bei Antragstellung

Sofern Sie ein Angebot für eine Dienstunfähigkeitsversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel wünschen, fordern Sie dieses Angebot über unser BU-Anfrageformular an. Bei dem Berufsstatus "Beamter" berücksichtigen wir automatisch, dass ein Vertrag mit Beamtenklausel gewünscht wird.


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