Solo-Berufsunfähigkeitsversicherung (Solo-BU)

Bei Abschluss einer BU-Versicherung stellt sich nicht nur die Frage, welche Versicherungsgesellschaft das beste Preis-/Leistungsverhältnis bietet, sondern auch ob man eine Solo-BU-Versicherung oder eine Kombination aus Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsschutz wählt.

"Solo-BU mit Beitragsverrechnung" - Die günstigste BU-Variante

Die preisgünstigste Variante ist die Solo-BU-Versicherung (mit Sofortrabatt) oder wahlweise eine (kleine) Risikolebensversicherung mit einer BU-Zusatzversicherung. Beide Varianten sind sich sehr ähnlich, so dass auf eine weitere Differenzierung verzichtet wird und wir an dieser Stelle nur noch von der Solo-BU sprechen.

Bei der Solo-BU bietet die Versicherungsgesellschaft bis zum vereinbarten Endalter (maximal meist bis zum 65. oder 67. Lebensjahr) Versicherungsschutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Wenn man also berufsunfähig wird, zahlt die Versicherung die vereinbarte monatliche Rente.

Es handelt sich hierbei um eine sogenannte Risikoversicherung. Das bedeutet, dass die Versicherungsgesellschaft nur dann Geld auszahlt, wenn man berufsunfähig wird. Sollte man - glücklicherweise - bis zum Vertragsablauf gesund bleiben und nicht berufsunfähig werden, endet der Vertrag zum vereinbarten Laufzeitende ohne dass man eine Auszahlung erhält.

Diese Variante nennt man üblicherweise Solo-Berufsunfähigkeitsversicherung mit Verrechnung der Überschüsse (bzw. Sofortrabatt). Verbraucherschützer oder Finanztest empfehlen diese Vertragsart häufig.

Diese Produktart hat den Vorteil, dass man Berufsunfähigkeitsschutz und Altersvorsorge trennen kann und dadurch eine höhere Flexibilität hat. Außerdem ist es aus praktischen Gründen sinnvoll, wenn man in jungen Jahren zuerst eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt und später mit steigendem Einkommen mit der privaten Altersvorsorge beginnt.

Was versteht man unter Bruttobeitrag und Nettobeitrag bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Im alltäglichen Sprachgebrauch versteht man unter "Brutto" einen Verkaufspreis, bei dem die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten ist. Demgegenüber ist der Nettopreis, ein Preis bei dem die Steuer noch nicht berücksichtigt worden ist.

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wird ebenfalls ein Brutto- und ein Nettobeitrag ausgewiesen. Dies stiftet häufig Verwirrung, weil diese versicherungstechnischen Begriffe nichts mit dem alltäglichen Sprachgebrauch zu tun haben.

Den höheren Bruttobeitrag (auch Tarifbeitrag) kann man sich als theoretischen Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung vorstellen. Der niedrigere Nettobeitrag stellt den eigentlichen Zahlbeitrag dar.

Versicherungsgesellschaften wirtschaften mit den Kundengeldern und erzielen dabei im Normalfall Überschüsse (Gewinne). Die Überschüsse werden dem Kunden laufend gutgeschrieben, was zu einer Reduzierung des theoretischen Bruttobeitrags führt. Dieser Vorgang wird als "Beitragsverrechnung" bzw. "sofortige Verrechnung der Überschüsse" bezeichnet. Dadurch reduziert sich der theoretische Bruttobeitrag auf den niedrigeren Nettobeitrag (auch Zahlbeitrag).

Die erzielten Gewinne (Überschüsse) sind aber für die Zukunft nicht garantiert. Im Laufe der - meistens - sehr langen Vertragslaufzeit (20 Jahre und mehr) können diese schwanken. Dies führt automatisch auch zu schwankenden Netto- bzw. Zahlbeiträgen.

Der BU-Preisvergleich - Netto oder Brutto?

Bei BU-Preisvergleichen wird in der Regel nur der niedrigere Nettobeitrag verglichen, weil dies der Beitrag ist, den man bei Vertragsabschluss monatlich tatsächlich zahlen müsste.

Der Nettobeitrag kann jedoch von allen Versicherungsgesellschaften ohne große Hürden erhöht werden - maximal bis zum Bruttobeitrag.*

Man sollte den höheren Bruttobeitrag demzufolge bei einem Preisvergleich ebenfalls berücksichtigen. Aus finanzieller Sicht ist ein BU-Tarif empfehlenswert, der im Vergleich sowohl einen niedrigen Zahlbeitrag als auch einen möglichst günstigen Bruttobeitrag aufweist. Reine Preisvergleiche des Nettobeitrags sind mit Vorsicht zu betrachten.

*Besonderheit:
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften stellt selbst der Bruttobeitrag nicht das absolute Maximum dar. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Versicherer die Beiträge nämlich im Laufe der Jahre sogar über den Bruttobeitrag hinaus erhöhen. Hierzu sind allerdings einige - strengere - gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Eine Erhöhung des Zahlbeitrags oberhalb des Bruttobeitrags ist also nicht ohne weiteres möglich.

Alternativen zur "Solo-BU mit Beitragsverrechnung"

Wie eingangs erwähnt, erhält der Kunde am Ende der Laufzeit kein Geld zurück, wenn er - glücklicherweise - nicht berufsunfähig geworden ist. Diese Vorstellung ist für viele Menschen unattraktiv. Eigentlich entspricht aber genau dies dem Solidarprinzip, das mit einer Versicherung einhergeht. Viele zahlen einen Beitrag in einen gemeinsamen Topf ein. Statistisch betrachtet, werden aber "nur" ca. 20-25 Prozent der Versicherten berufsunfähig. Die Rentenleistungen werden von der Versichertengemeinschaft solidarisch finanziert. Man weiß bei Vertragsabschluss nämlich nie, zu welcher der beiden Gruppen man selbst gehören wird: Zu denen, die irgendwann mal Leistungen beanspruchen müssen, oder zu denen, die gesund bleiben.

Wer mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung gleichzeitig fürs Alter vorsorgen möchte, der kann sich freiwillig für eine andere Vertragsvariante entscheiden. Diese Varianten sind zwar teurer, haben aber auch verschiedene Vorteile. Hierbei werden Leistungen nach Ablauf der Versicherungsdauer ausgezahlt, auch wenn man als Kunde nicht berufsunfähig geworden ist.

Möglich sind etwa die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Geld-zurück-Option oder die staatlich geförderte Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.


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