Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern

Was muss man zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Steuern wissen? Kann man die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung absetzen? Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente später versteuert?

Kann man die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Steuer geltend machen?

Beiträge zur privaten (selbständigen) Berufsunfähigkeitsversicherung können grundsätzlich bei der Steuer geltend gemacht werden. Allerdings gibt es strenge Höchstgrenzen. Die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung gehören - genau wie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung - zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.

Arbeitnehmer können hierfür 1.900 Euro jährlich steuerlich absetzen. Selbständige oder Freiberufler bis zu 2.800 Euro jährlich.

Häufig sind diese Höchstgrenzen allerdings schon mit den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, so dass in der Praxis keine oder nur noch sehr geringe Teile der Berufsunfähigkeitsversicherung steuermindernd angesetzt werden können.

Wie wird die Berufsunfähigkeitsrente versteuert?

Die Definition ist zuerst einmal schwer verständlich:
Wenn man eine Berufsunfähigkeitsrente bezieht, muss man diese als zeitlich begrenzte Leibrente mit dem Ertragsanteil besteuern. Dies ist in § 55 EStDV geregelt. Der andere Teil ist steuerfrei.

Die Höhe des Ertragsanteils hängt davon ab, ab wann man berufsunfähig geworden ist und wie lange die Berufsunfähigkeitsrente noch gezahlt wird. Als Grundsatz gilt: Je älter man ist und damit je kürzer die Berufsunfähigkeitsrente noch gezahlt wird, desto niedriger ist der Ertragsanteil und damit auch die steuerliche Belastung.

Kurz und knapp:

Die Möglichkeiten, eine Solo-Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich absetzen zu können, sind eher gering.

Dafür liegt die steuerliche Belastung der Berufsunfähigkeitsrente in den meisten Fällen vergleichsweise niedrig (oder sogar bei Null).

Beispiel:

Ein 35-jähriger Mann wird auf Grund eines Burn-Outs berufsunfähig. Er hat eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.000 Euro monatlich bis zum 65. Lebensjahr versichert.

Die Versicherungsgesellschaft zahlt ihm folglich die nächsten 30 Jahre monatlich 2.000 Euro aus. Insgesamt muss die Versicherung damit 720.000 Euro zahlen (zuzüglich mögliche Rentensteigerungen).

Der Ertragsanteil liegt in diesem Beispiel bei einer Laufzeit von noch 30 Jahren bei 30 Prozent.

Welche Auswirkungen hat das?

Von 2.000 Euro monatlicher BU-Rente sind 70 Prozent steuerfrei, also werden 1.400 Euro sowieso steuerfrei ausgezahlt.

Die übrigen 30 Prozent von 2.000 Euro entsprechen 600 Euro monatlich, welche individuell versteuert werden müssten.

Bei den verbleibenden 600 Euro monatlich wird der persönliche Steuersatz herangezogen.

Gehen wir davon aus, dass der 35-jährige Mann nach dem Burn-Out keine weiteren Einnahmen hat - bis auf die 2.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente.

In diesem Fall läge das zu versteuernde Einkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag.

Das bedeutet, der Mann muss keine weiteren Steuern zahlen und erhält die Berufsunfähigkeitsrente komplett ausgezahlt.

Kurzübersicht Ertragsanteile bei der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente*

Noch verbleibende maximale Laufzeit der Berufsunfähigkeitsrente Zu versteuernder Ertragsanteil in Prozent
5 Jahre 5%
10 Jahre 12%
15 Jahre 16%
20 Jahre 21%
25 Jahre 26%
30 Jahre 30%
35 Jahre 35%
*Stand 2017

Wie sieht es bei der Basisrente mit Berufsunfähigkeitsversicherung aus?

Eine völlig andere steuerliche Auswirkung hat die steuerlich geförderte Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

Die Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann in der Beitragszahlungsphase zu einem großen Teil steuerlich angesetzt werden.

2017 können 84 Prozent der Beiträge steuerlich angesetzt werden, 2018 insgesamt 86 Prozent, 2020 insgesamt 90 Prozent und im Jahr 2025 können 100 Prozent der Beiträge für die Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung steuerlich angesetzt werden.

Kurz und knapp:

Die staatliche geförderte Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kann zu einem großen Teil steuerlich angesetzt werden, was diese Kombination aus steuerlicher Sicht attraktiv macht.

Dem entgegen steht allerdings die Auszahlungsphase im Fall einer Berufsunfähigkeit. Hier liegt die steuerliche Belastung der Berufsunfähigkeitsrente vergleichsweise hoch.

Daher sollte man gleich eine ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente versichern, da man regelmäßig mit steuerlichen Abzügen rechnen muss.

Im Leistungsfall wird die Berufsunfähigkeitsrente (aus einer Kombi mit der Basisrente) strenger besteuert als eine Solo-Berufsunfähigkeitsversicherung.

2017 müssten 74 Prozent der Berufsunfähigkeitsrente mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden. Der zu versteuernde Anteil steigt im Laufe der Jahre sogar noch weiter an. 2020 sind es bereits 80 Prozent und 2040 sogar 100 Prozent.

Welche Variante ist für mich besser geeignet? Solo-BU oder Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung?

Dies hängt zu Allererst von den individuellen finanziellen Möglichkeiten ab.

Die Basisrente mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung kombiniert Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsschutz. Daher liegt man preislich mindestens rund doppelt so teuer wie eine Solo-Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Beitragsanteil für die Altersvorsorge muss nämlich höher sein als der Beitragsanteil für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ansonsten ist die steuerliche Absetzbarkeit nicht gegeben.

Wenn man die Prioritäten bei einer höheren steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge setzt, eignet sich diese Kombination eher. Allerdings muss man beachten, dass man dauerhaft vergleichsweise hohe Monatsbeiträge zahlen muss.

Außerdem sollte man bedenken, dass die Besteuerung im BU-Fall strenger ist. Die Berufsunfähigkeitsrente sollte also ausreichend hoch bemessen sein.

Wenn man Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsschutz trennen will, sollte man die Solo-Berufsunfähigkeitsversicherung wählen.


BU-Vergleich anfordern

Persönliche Angaben 1
Persönliche Angaben 2


BU-Kompass.de
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen