Fragen und Antworten zur Gesundheitsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  1. Warum sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, obwohl ich kerngesund bin?
  2. Welche Folgen hat es, wenn ich im Antrag falsche Gesundheitsangaben mache?
  3. Bei welchen Krankheiten wird ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt?
  4. Wie reagiert ein Versicherer, wenn man bei Antragstellung bereits Allergien hat?
  5. Wie reagiert ein Versicherer, wenn man bei Antragstellung bereits ein Rückenleiden hat?
  6. Wie reagiert ein Versicherer, wenn man bei Antragstellung bereits an Bluthochdruck leidet?
  7. Wie reagiert ein Versicherer, wenn man bei Antragstellung Übergewicht hat?
  8. Wie reagiert ein Versicherer, wenn man bei Antragstellung unter einer psychischen Erkrankung leidet?
  9. Welche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr erhalte?
  10. Muss ich Erkrankungen nachmelden, wenn diese nach Vertragsabschluss eintreten?
  11. Welchen Einfluss haben gefährliche Hobbys oder besondere Sportarten auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
  12. Sie haben bereits einmal einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt und dieser wurde abgelehnt bzw. mit einem Risikozuschlag angenommen?
  13. Wie verläuft die Risikovoranfrage bei gesundheitlichen Beschwerden?

1. Warum sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, obwohl ich kerngesund bin?

Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist - neben der Krankenversicherung und der Haftpflichtversicherung - der wichtigste Versicherungsschutz überhaupt. Wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente.

Kurzantwort:
- günstige Prämien
- keine Risikozuschläge
- Monatliche Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit

Gerade wenn man noch völlig gesund ist, lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch finanziell, weil man keine Risikozuschläge für den Versicherungsschutz zahlen muss. Für Allergien in Verbindung mit leichtem Asthma sind Zuschläge von 50% oder ein Leistungsausschluss üblich.

In der Regel ist es daher empfehlenswert - möglichst in jungen Jahren - eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Sobald man Vorerkrankungen hat, wird es schwieriger eine gute und günstige Berufsunfähigkeitsversicherung zu finden. Häufig muss man dann auf Grund von individuellen Risikozuschlägen höhere Beiträge zahlen.

2. Welche Folgen hat es, wenn ich im Antrag falsche Gesundheitsangaben mache?

Bei falschen Gesundheitsangaben kann der Versicherer im schlimmsten Fall vom Vertrag zurücktreten und muss nicht leisten.

Beispiel:
Die versicherte Person war kurz vor Antragstellung in einer psychotherapeutischen Behandlung, hat diese im Antrag aber nicht angegeben, obwohl danach ausdrücklich gefragt wurde. Wenige Jahre später wird sie auf Grund einer Depression berufsunfähig. In einem solchen Fall könnte der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente verweigern.

Kurzantwort:
- Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten
- BU-Rente wird nicht gezahlt

Daher sollte man in jedem Fall die Gesundheitsangaben, nach denen im Antrag gefragt wird, möglichst genau und ehrlich beantworten. Selbst wenn es dadurch einen Risikozuschlag für bei Antragstellung bereits bestehende Erkrankungen geben würde oder ein Versicherer eine Erkrankung (zum Beispiel Wirbelsäulenerkankungen) vom Versicherungsschutz ausschließt: Diese Lösungen sind immer noch besser, als wenn man bei der Antragstellung Falschangaben macht und im Ernstfall der Versicherer auf Grund der „Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht“ die Leistung verweigern kann.

Zu beachten ist allerdings Folgendes:
Sollten Erkrankungen bestanden haben, nach denen der Versicherer im Antrag nicht ausdrücklich fragt, dann müssen hierzu keine Angaben gemacht werden. Wenn der Versicherer beispielsweise im Antrag nach Wirbelsäulenerkankungen der letzten fünf Jahre fragt, muss eine Behandlung nicht angegeben werden, wenn diese sechs Jahre vor Antragstellung abgeschlossen war und seitdem keine Beschwerden mehr bestanden haben.

Grundsätzlich ist es bei Vorerkrankungen empfehlenswert, mit unserem Expertenteam Kontakt aufzunehmen: Wir können über eine unverbindliche Risikovoranfrage bei verschiedenen in Frage kommenden Versicherungsgesellschaften abklären, zu welchen Konditionen ein Antrag angenommen werden könnte. Sprich, ob der Versicherer den Antrag „normal“ annehmen würde, einen Risikozuschlag verlangen würde, einen Leistungsausschluss für die bestehende Vorerkrankung verlangt oder den Antrag sogar ablehnen würde. Nicht empfehlenswert ist es, auf eigene Faust einen Antrag bei einen oder mehreren Gesellschaften zu stellen, weil fast alle Versicherer die Ergebnisse des Antrages (also beispielsweise eine Antragsablehnung) in einer zentralen Wagnisdatei der Versicherer speichern. Auf diese Wagnisdatei können andere Versicherer zugreifen und werden einen Antrag daher noch strenger prüfen, wenn dort bereits eine Antragsablehnung einer anderen Gesellschaft gespeichert ist.

3. Bei welchen Krankheiten wird ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt?

Dies kann man nicht wirklich verallgemeinern. Je nach Versicherer ist teilweise auch bei schwerwiegenden Vorerkrankungen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Die Versicherer reagieren hier sehr unterschiedlich. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass einige Direktversicherer sehr schnell einen Antrag ablehnen, wo andere Versicherer einen Antrag noch annehmen würden (z.B. mit dem Ausschluss bestimmter Krankheiten oder etwa durch die Vereinbarung eines Risikozuschlags).

Bei folgenden Erkrankungen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr abschließbar:

  • AIDS
  • Akute Gehirn(haut)entzündung
  • Alzheimer Krankheit
  • Aneurysma
  • Angina Pectoris
  • Bluterkrankheit
  • Bypass-Operation
  • Chronische Hepatitis
  • Diabetes
  • Down-Syndrom
  • Epilepsie
  • Herzinfarkt
  • Kinderlähmung
  • Krebserkrankungen
  • Morbus Hodgkin
  • Morbus Crohn (chronische Darmentzündung)
  • Mukoviszidose
  • Multiple Sklerose
  • Muskelschwund
  • Parkinsonsche Krankheit
  • Psychische Erkrankungen (z.B. Angstzustände, Anorexie, Bulimie, Borderline, Depressionen, Hysterie, Selbstmordversuch, etc.)
  • Rheumatische Arthritis
  • Schlaganfall
  • Suchterkrankungen (z.B. Alkoholismus, Medikamenten- oder Drogensucht)
  • Syphilis
  • Tuberkolose

In diesem Fall kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen eine Alternative darstellen.

4. Wie reagiert ein Versicherer, wenn man bei Antragstellung bereits Allergien hat?

In der Regel werden bestehende Allergien vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Das heißt, dass der Antrag ohne Risikozuschlag angenommen wird, allerdings eine Berufsunfähigkeit ausgeschlossen wäre, die durch Allergien hervorgerufen wird.

Andere Versicherer verlangen Risikozuschläge bei bestehenden Allergien (zum Beispiel 25 bis 100% Risikozuschlag auf den Normalbeitrag) und versichern bestehende Allergien mit.

Anmerkung: Je nach Versicherer und genauem Gesundheitszustand kann es natürlich abweichende Regelungen geben. Diese Einschätzung bezieht sich daher auf den Regelfall. Abweichende Entscheidungen des Versicherers sind individuell möglich.

5. Wie reagiert ein Versicherer, wenn man bei Antragstellung bereits ein Rückenleiden hat?

In der Regel wird ein bestehendes Rückenleiden (z.B. Skoliose) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Das heißt, dass der Antrag ohne Risikozuschlag angenommen wird, allerdings eine Berufsunfähigkeit ausgeschlossen wäre, die durch ein Rückenleiden hervorgerufen wird.

Anmerkung: Je nach Versicherer und genauem Gesundheitszustand kann es natürlich abweichende Regelungen geben. Diese Einschätzung bezieht sich daher auf den Regelfall. Abweichende Entscheidungen des Versicherers sind individuell möglich.

6. Wie reagiert ein Versicherer, wenn man bei Antragstellung bereits an Bluthochdruck leidet?

Bei Bluthochdruck wird geprüft, ob weitere Erkrankungen damit in Verbindung stehen und wie hoch der Bluthochdruck genau ist. In der Regel wird bei Bluthochdruck ein Risikozuschlag verlangt. Je nach Gesundheitszustand, den genauen Werten und dem Beruf kann die Antragsprüfung von einem Risikozuschlag bis zu einer Antragsablehnung variieren.

Anmerkung: Je nach Versicherer und genauem Gesundheitszustand kann es natürlich abweichende Regelungen geben. Diese Einschätzung bezieht sich daher auf den Regelfall. Abweichende Entscheidungen des Versicherers sind individuell möglich.

7. Wie reagiert ein Versicherer, wenn man bei Antragstellung Übergewicht hat?

Bei Übergewicht wird der BMI geprüft. Bei einem BMI über 35 ist meist mit einer Antragsablehnung zu rechnen. Bei einem BMI unter 35 wird der gesamte Gesundheitszustand berücksichtigt und es kann je nach Übergewicht unterschiedliche Risikozuschläge geben.
Bei leichtem Übergewicht kann ein Antrag in der Regel normal, ohne Erschwernisse, angenommen werden.

Anmerkung: Je nach Versicherer und genauem Gesundheitszustand kann es natürlich abweichende Regelungen geben. Diese Einschätzung bezieht sich daher auf den Regelfall. Abweichende Entscheidungen des Versicherers sind individuell möglich.

8. Wie reagiert ein Versicherer, wenn man bei Antragstellung unter einer psychischen Erkrankung leidet?

Psychische Erkrankungen sind inzwischen eine der Hauptursachen für Berufsunfähigkeit. Daher sind die Versicherer hier besonders streng. Bei einer laufenden psychotherapeutischen Behandlung ist daher meist von einer Antragsablehnung auszugehen. Selbst bei einer psychotherapeutischen Behandlung in den letzten drei Jahren vor Antragstellung erfolgt meist eine Ablehnung des Antrages zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Je nach Art und Behandlungsdauer der psychischen Erkrankung ist in Einzelfällen eine Antragsannahme möglich. Beispiel: Drei Jahre vor Antragstellung fand eine befristete psychotherapeutische Behandlung statt, welche auf Grund eines Todesfalls eines Familienangehörigen nötig wurde. Teilweise besteht dann die Chance, dass ein Antrag angenommen werden kann.
Alternativ bietet sich bei bereits abgeschlossenen psychotherapeutischen Behandlungen häufig eine Funktionsinvaliditätsversicherung (als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung) an.

Anmerkung: Je nach Versicherer und genauem Gesundheitszustand kann es natürlich abweichende Regelungen geben. Diese Einschätzung bezieht sich daher auf den Regelfall. Abweichende Entscheidungen des Versicherers sind individuell möglich.

9. Welche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung habe ich, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr erhalte?

Kurzantwort:
- EU-Versicherung mit Gesundheitsfragen
- EU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen
- Funktionsinvaliditätsversicherung
- Unfallversicherung

Das ist je nach Vorerkrankung unterschiedlich. Wenn Sie schon einmal ein Versicherer einen BU-Antrag abgelehnt hat, heißt das nicht, dass alle Versicherer einen BU-Antrag ablehnen würden. Dies können Sie leicht über BU-Kompass.de prüfen lassen. Fordern Sie einfach ein Angebot für eine BU an und ergänzen Sie im Mitteilungsfeld, dass Sie schon einmal abgelehnt wurden. Nennen Sie dort auch den Versicherer und den Zeitpunkt der Antragstellung.

Wir prüfen im nächsten Schritt, im Rahmen einer Risikovoranfrage bei unterschiedlichen Versicherungen, ob es wirklich keine Möglichkeit gibt, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.

Als Alternativen kommen in der Regel eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Funktionsinvaliditätsversicherung oder eine Unfallversicherung in Frage. Einen Überblick zu den verschiedenen Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.

10. Muss ich Erkrankungen nachmelden, wenn diese nach Vertragsabschluss eintreten?

Nein, Erkrankungen die nach Abschluss des Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages eintreten, müssen nicht gemeldet werden. Entscheidend ist der Gesundheitszustand vor bzw. bei Antragstellung. Wenn Sie später erkranken, ist dies nicht zu melden. Eine Meldung an den Versicherer sollte erst dann erfolgen, wenn die Erkrankungen so schlimm sind, dass Sie dadurch berufsunfähig werden.

11. Welchen Einfluss haben gefährliche Hobbys oder besondere Sportarten auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Neben dem Gesundheitszustand werden auch Hobbys oder besondere Sportarten wie Motorsport, Tauchsport, Berufsreiten, Luftsport, etc. bei der Antragsprüfung berücksichtigt. Bei Antragstellung muss bei Ausübung eines solchen Hobbys (etwa Fallschirmspringen im Verein) ein separater Risikofragebogen ausgefüllt werden. Von einer normalen Antragsannahme, einem Risikozuschlag bis zur Antragsablehnung sind alle Ergebnisse möglich. Bei gefährlichen Hobbys ist daher unbedingt die Kontaktaufnahme zu unserem Expertenteam zu empfehlen, um im Rahmen einer Voranfrage bei verschiedenen Versicherern die bestmöglichen Ergebnisse zu erhalten.

Beispiel:
Bei regelmäßigem Tauchsport kann es vorkommen, dass einige Versicherer einen Antrag trotz einwandfreien Gesundheitszustandes einfach ablehnen. Andere Versicherer hingegen sehen je nach Umfang des Tauchsports darin kein besonderes Risiko und würden einen Antrag zu Normalkonditionen annehmen.

12. Sie haben bereits einmal einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt und dieser wurde abgelehnt bzw. mit einem Risikozuschlag angenommen?

Bei einer Antragsablehnung oder eines Risikozuschlages wurden diese Ergebnisse höchstwahrscheinlich in einer zentralen Wagnisdatei der Versicherer (sogenannte HIS-Datei) gespeichert. Dadurch können andere Versicherer auf diese Ergebnisse zugreifen und es wird schwieriger einen guten Versicherer zu finden, der einen Antrag (zu Normalkonditionen) annimmt.

Dies kommt allerdings sehr häufig vor, so dass dennoch Chancen bestehen, einen passenden Berufsunfähigkeitsvertrag zu erhalten. Nehmen Sie hierzu mit uns Kontakt auf und nennen Sie auch klar, welcher Versicherer Ihren Antrag abgelehnt hat und wann dies war. Wenn Sie uns genaue Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand machen, können wir über eine Risikovoranfrage bei verschiedenen anderen Versicherungsgesellschaften für Sie prüfen lassen, zu welchen Konditionen ein Antrag dort - trotz des Eintrages in der Sonderwagnisdatei - angenommen werden kann.

13. Wie verläuft die Risikovoranfrage bei gesundheitlichen Beschwerden?

Wenn Sie bereits gesundheitliche Beschwerden haben, kann dies bei der Beantragung einer BU-Versicherung zu Komplikationen führen. Versicherer verlangen schnell Risikozuschläge auf den monatlichen Beitrag oder schließen ganze Krankheitsbilder vom Versicherungsschutz aus. Je nach Gesundheitsangaben werden Anträge auch vollständig abgelehnt.

Kurzantwort:
- Vergleich zahlreicher Tarife
- Vorauswahl
- Gesundheitszustand prüfen
- gefährliche Hobbys
- unverbindliche Prüfung durch die Versicherung
- Ergebnisse werden analysiert
- Wunschtarif wird beantragt

Die HIS-Wagnisdatei der Versicherer

Die Versicherer speichern die Ergebnisse (etwa Antragsablehnungen) in einer zentralen Wagnisdatei. Wenn Sie von einem Versicherer abgelehnt wurden, können andere Versicherer diese Ablehnung einsehen und werden Ihren Antrag möglicherweise strenger prüfen. Außerdem sind Tarife mit vereinfachten Gesundheitsfragen nicht mehr abschließbar, wenn Ihre Daten in der HIS-Wagnisdatei gespeichert sind.

Daher sollten Sie es unbedingt vermeiden, dass Ihr BU-Antrag abgelehnt wird. Dies gilt sowohl für Anträge, die Sie vor Ort in einer Filiale, in einer Bank, über das Internet oder über einen Direktversicherer abschließen wollen.

Eine Speicherung in der HIS-Wagnisdatei können Sie über einen Risiko-Check vermeiden. Diesen Risiko-Check („Risikovoranfrage“) können Sie über BU-Kompass.de kostenlos durchführen lassen.

Vorgehensweise der Risikovoranfrage

Sie fordern einen individuellen BU-Vergleich aus rund 30 Versicherern an. Anhand der Ergebnisse treffen wir eine Vorauswahl einiger Tarife, die ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis bieten und vom Grundsatz her in Frage kommen. Bei diesen Versicherern können wir daraufhin einen Risiko-Check durchführen lassen.

Hierzu erhalten Sie von uns einen Risikovoranfrage-Bogen: Dort müssen Sie Ihre persönlichen Daten und Ihre vollständigen Gesundheitsangaben eintragen. Zu besonderen Erkrankungen (wie Allergien, Gelenkerkrankungen, Rückenbeschwerden usw.) oder gefährlichen Hobbys (Luftsport, Bergsport, Motorsport, Kampfsport usw.) müssen weitergehende Angaben gemacht werden. Ergänzend können Sie uns ärztliche Unterlagen zukommen lassen, wenn diese vorliegen.

Diese gesamten Unterlagen müssten Sie im Normalfall ohnehin ausfüllen, wenn Sie einen Antrag bei einem einzigen Versicherer stellen. Wir können anhand dieser Unterlagen allerdings bei mehreren Gesellschaften gleichzeitig klären, ob und zu welchen Konditionen ein Antrag angenommen würde.

Bei kleineren Beschwerden können wir häufig schon telefonisch eine erste Einschätzung der Versicherer erhalten. Bei umfangreicheren Unterlagen ist eine schriftliche Risikovoranfrage unvermeidbar, um verlässliche Ergebnisse zu erhalten. Hierzu schicken/mailen wir die Unterlagen an die entsprechenden Stellen bei den Versicherungen. Meist dauert die Bearbeitung je nach Versicherer wenige Tage bis zwei Wochen.

Anschließend erhalten wir die Ergebnisse, zu welchen Konditionen ein Antrag bei den unterschiedlichen Gesellschaften angenommen würde. Diese Ergebnisse besprechen wir anschließend mit Ihnen (und nennen Ihnen dabei die einzelnen Vor- und Nachteile) und erst daraufhin entscheiden Sie sich für einen Versicherer.

Diese Vorgehensweise ist absolut empfehlenswert, da die Bewertung von gesundheitlichen Beschwerden von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich ausfallen kann. Außerdem werden bei dieser Vorgehensweise keine persönlichen Daten in der zentralen HIS-Wagnisdatei gespeichert.

Wichtig bei Leistungsausschlüssen

Selbst wenn es „nur“ um Risikoausschlüsse geht, ist eine Risikovoranfrage der optimale Weg, um einen bestmöglichen Vertrag zu erhalten. Bei einem einmaligen Hexenschuss gibt es Versicherer, die einen Leistungsausschluss für diverse Wirbelsäulenerkrankungen verlangen, andere Versicherer hingegen zumindest fairere Ausschlussklauseln formulieren.

So schließen beispielsweise viele Versicherer eine BU-Rentenzahlung einfach aus, wenn diese durch eine Erkrankung der Wirbelsäule hervorgerufen wird. Andere Versicherer formulieren die Ausschlussklausel kundenfreundlicher. Schädigungen der Wirbelsäule durch einen Unfall, eine Tumorerkrankung oder eine Querschnittslähmung wären trotz des Leistungsausschlusses mitversichert.

Wir achten bei unseren Empfehlungen natürlich auch darauf, wie kundenfreundlich mögliche Leistungsausschlüssen formuliert werden.

Nutzen Sie für einen Risiko-Check einfach unser BU-Anfrageformular. Dort können Sie im Mitteilungsfeld vermerken, dass Sie einen kostenlosen Risiko-Check bzw. eine kostenlose Risikovoranfrage wünschen.


BU-Vergleich anfordern

Persönliche Angaben 1
Persönliche Angaben 2


BU-Kompass.de
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Weitere Informationen